Die Jungfreisinnigen Kanton Bern nehmen die Stellungnahmen zur Ausgangssperre für Jugendliche des Gemeindepräsidenten von Studen, Heinz Lanz, und der Sektion der FDP.Die Liberalen, vertreten durch Gemeinderat Stephan Kunz, zur Kenntnis. Dabei werden unserer Sicht nach doch sehr schwache Argumente hervorgebracht, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird.

  1. Die Regel ist nicht vergleichbar mit dem Alkohol- und Tabakverbot für Jugendliche: Jugendlichen ist es nicht verboten, Tabak oder Alkohol zu konsumieren. Entsprechende Produkte unterliegen lediglich einem Verkaufsverbot an Jugendliche. Das Verbot richtet sich entsprechend vorwiegend gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabak- und Alkoholwirtschaft, deren Interessen dem Jugendschutz untergeordnet werden. Dieses Verbot greift entsprechend weit weniger in die Freiheitsrechte der Jugendlichen ein, als dies eine generelle Ausgangssperre ab 22:00 tut.
  2. Damit die Freiheitsrechte durch den Staat eingeschränkt werden dürfen, bedarf es unter anderem an der Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Massnahme. Gemeinderat Lanz sagt selbst, dass die Bestimmung «eine rein präventive Regelung [bleibt], die gar nicht zum Einsatz kommt.»
  3. Dem Gemeindepräsident ist anzumerken, dass er grundsätzlich nicht die Kinder in den Fokus nehmen will, sondern die Eltern, die seiner Ansicht nach ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Durch die Massnahme der Ausgangssperre nimmt er entsprechend die Kinder in Beugehaft, um den Eltern das gewünschte Verhalten abzuzwingen. Jason Steinmann beurteilt dies wie folgt: «Dies ist höchst illiberal und abzulehnen, staatliche Massnahmen haben sich gegen die Verursacher zu richten, nicht gegen die mittelbar Betroffenen.»
  4. Gemeinderat Lanz sagt im TeleBielingue selbst: «Wir nehmen den Jungen nichts weg, wir nehmen die Eltern in die Pflicht […]». Darauf entgegnet Jason Steinmann: «Diese Bevormundung gegenüber der Erziehungsmethoden der Eltern ist höchst bedenklich. Ich finde es eine Frechheit, dass die Gemeinde sich in dieser Art und Weise in das Privatleben aller Eltern einmischt.»
  5. Es ist doch sehr überraschend, dass eine Stellungnahme einer Partei über die offiziellen Kanäle eines Staatswesen verbreitet wird (Die Sektion Studen der „FDP.Die Liberalen“ nimmt Stellung) – das erinnert wiederum an….
  6. Die Herausforderungen einer Gemeinde werden durch die Jungfreisinnigen nicht unterschätzt. Doch braucht es Lösungen, die mit der liberalen Verfassung des Kantons Bern und der Eidgenossenschaft vereinbar sind, die das Individuum achten und die Eltern der Problemkinder treffen und nicht eine grundrechtseinschränkende Kollektivstrafe für sämtliche Jugendliche in Studen darstellen.

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Jason Steinmann
Präsident Jungfreisinnige Kanton Bern
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