Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Studen meint über der Verfassung zu stehen und schränkt Jugendliche durch eine Ausgangssperre nach chinesischem Vorbild in ihren Grundrechten ein. Der Zweck heiligt die Mittel nicht, so darf auf das Bauchgefühl «14-jährige haben nach 22:00 Uhr draussen nichts mehr zu suchen» nicht gehört werden, der Staat hat sich aus solchen Fragen herauszuhalten. Die Jungfreisinnigen Kanton Bern stehen für die Verteidigung der Grundrechte ein, dies insbesondere in Zeiten der sich immer verengenden Sicherheitsgesellschaft.
Die liberale Jungpartei prüft in den nächsten Tagen, ob Privatpersonen bei einer Beschwerde (abstrakte Normenkontrolle) unterstützt werden können. Die Erfolgsaussichten einer solchen sind gegeben: Das Regierungsstatthalteramt Seeland sowie das Zürcher Verwaltungsgericht haben in ihrer Rechtsprechung bereits festgestellt, dass eine Ausgangssperre für Jugendliche nicht mit der Verfassung unseres liberalen Bundestaates in Einklang zu bringen ist.
Jason Steinmann meint: „In Zukunft muss auf die Grundsätze eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens wieder mehr Acht gegeben werden, dafür steht die liberale Jungpartei, dafür stehen aber auch die verfassungsmässigen Freiheitsrechte.“
Das Recht auf Freiheit muss gewährleistet sein!
Die Jungfreisinnigen Kanton Bern zeigen sich überrascht und auch enttäuscht, dass der bürgerliche Gemeinderat der Gemeinde Studen ein abstraktes Sicherheitsbedürfnis über die konkreten Freiheitsrechte ihrer (minderjährigen) Mitbürger stellt. In Zukunft muss auf die Grundsätze eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens wieder mehr Acht gegeben werden, dafür steht die liberale Jungpartei, dafür stehen aber auch die verfassungsmässigen Freiheitsrechte.
Wann das Gemeinwesen den Zweihänder auspackt ist nicht der Moment für konstruktive Lösungsvorschläge. Wenn dieses Reglement erst einmal kassiert wurde, sind die Jungfreisinnigen Kanton Bern gerne bereit, mit den zuständigen Behörden in einen Austausch zu treten.
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Jason Steinmann
Präsident Jungfreisinnige Kanton Bern
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